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Bausparen und Bausparvertrag
Zum
Zweck der Wohnungsbaufinanzierung gibt es spezielle
Kreditinstitute, die so genannten Bausparkassen.
Eine Bausparkasse ist vom Prinzip her eine normale Bank,
auf der man ein Konto eröffnet, den sogenannten
Bausparvertrag. Auf dieses Konto zahlt man regelmäßig
selbst festgelegte Beiträge ein, bis die zu Beginn
festgelegte Bausparsumme erreicht ist. Von den Bausparkassen
werden aufgrund der gesetzlichen Bausparförderung
jährlich die Bausparprämien angerechnet, die
dem Bausparkonto gutgeschrieben werden.
Wird die zuvor definierte Bausparsumme erreicht, gelangt der Bausparvertrag zur Auszahlung. Alle bis dahin angesparten Summen werden inklusive Bausparprämien und Zinsen ausgezahlt.
Der eigentliche Zweck eines Bausparvertrages ist jedoch das Beleihen des Bausparkontos zum Zwecke des Hausbau oder Wohnungsbaus oder zur Finanzierung von Renovierungen und sonstigen Arbeiten rund ums Haus oder die Wohnung. Zu diesem Zweck kann der Bausparvertrag beliehen werden, wenn ein bestimmter Prozentsatz der zuvor festgelegten Bausparsumme (meist 40% oder 50%), eingezahlt wurden. Der Bausparvertrag kann dann zu einem sehr günstigen Zinssatz beliehen werden. Der Vorteil eines solchen Bausparkredites sind die geringen Zinsen und die zumeist sehr geringen Kreditraten mit fast beliebiger Laufzeit.
In Deutschland wird das Bausparwesen von 16 privaten Bausparkassen und 11 Landesbausparkassen abgedeckt. Die meisten Wohnungsbaufinanzierungen werden von einer Bausparkasse finanziert.
Zum Zweck der Wohnungsbaufinanzierung gibt es spezielle Kreditinstitute,
die so genannten Bausparkassen.
Eine Bausparkasse ist vom Prinzip her eine normale Bank, auf der
man ein Konto eröffnet, den sogenannten Bausparvertrag. Auf
dieses Konto zahlt man regelmäßig selbst festgelegte
Beiträge ein, bis die zu Beginn festgelegte Bausparsumme erreicht
ist. Von den Bausparkassen werden aufgrund der gesetzlichen Bausparförderung
jährlich die Bausparprämien angerechnet, die dem Bausparkonto
gutgeschrieben werden.
Wird die zuvor definierte Bausparsumme erreicht, gelangt der Bausparvertrag zur Auszahlung. Alle bis dahin angesparten Summen werden inklusive Bausparprämien und Zinsen ausgezahlt.
Der eigentliche Zweck eines Bausparvertrages ist jedoch das Beleihen des Bausparkontos zum Zwecke des Hausbau oder Wohnungsbaus oder zur Finanzierung von Renovierungen und sonstigen Arbeiten rund ums Haus oder die Wohnung. Zu diesem Zweck kann der Bausparvertrag beliehen werden, wenn ein bestimmter Prozentsatz der zuvor festgelegten Bausparsumme (meist 40% oder 50%), eingezahlt wurden. Der Bausparvertrag kann dann zu einem sehr günstigen Zinssatz beliehen werden. Der Vorteil eines solchen Bausparkredites sind die geringen Zinsen und die zumeist sehr geringen Kreditraten mit fast beliebiger Laufzeit.
In Deutschland wird das Bausparwesen von 16 privaten Bausparkassen und 11 Landesbausparkassen abgedeckt. Die meisten Wohnungsbaufinanzierungen werden von einer Bausparkasse finanziert.
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